Private Krankenkassen

Ihre Private Krankenversicherung, wird die Kosten der Behandlung in aller Regel in vollem Umfang übernehmen, sofern Ihr persönlicher Versicherungstarif unter Berücksichtigung eines Vereinbarten Selbstbehaltes, Heilpraktiker Leistungen beinhaltet. 

Beihilfe / Private Versicherungen 

Sie können davon ausgehen, dass die Kosten von der Beihilfestelle anerkannt werden. Rechnungstellung erfolgt nach der Beihilfeordnung (GebüH) für Heilpraktiker.

Gesetzlich Versicherte mit privater Zusatzversicherung

Gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktiker Leistungen können ebenfalls von einer anteiligen Kostenübernahme, ja nach persönlichem Tarif, ausgehen.

Selbstzahler

Sie sind gesetzlich Versichert, haben keine Zusatzversicherung und möchten Behandlungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen, hier berechne ich ein Honorar von 90,00 € pro Behandlung für ca. 60 Min.

In der Regel werden für die erste Behandlung 60 Min. eingeplant, für weitere Behandlungen wird die Dauer der Behandlung individuell vereinbart.

Praxis für Körpertherapie und Naturheilverfahren
Heilpraktikerin und Physiotherapeutin Christiane Koke
Stadtbörne 6, 48324 Sendenhorst
Tel.: 025 26 / 93 78 44 | E-Mail: praxis@ch-koke.de

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